Hartz IV ist tot! Es lebe das Bürgergeld. Die neuen Regeln in 2023!

Das Bürgergeld kommt und das ändert sich für Hartz IV-Empfänger ab 01.01.2023

Ab Neujahr hat offiziell eine neue Ära für das Sozialleistungssystem in Deutschland begonnen! An dieser Stelle: Frohes Neues 2023!

Glücklicherweise wurde der Streit um die Zukunft der Sozialleistungen für Arbeitslose in Deutschland gerade noch rechtzeitig beigelegt, sodass die Hartz-IV-Reform pünktlich zum Jahreswechsel beginnen konnte. Zumindest teilweise.

Denn auch wenn das Bürgergeld nun offiziell zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, werden aufgrund der vorangegangenen heftigen politischen Debatten nicht alle Maßnahmen der Arbeitslosengeld-II-Reform auf einmal wirksam werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, was die neuen Regelungen für Hartz-IV-Empfänger sind und welche Änderungen hinsichtlich des Bürgergeldes sofort in Kraft treten.

Bürgergeld – Neuer Name für Arbeitslosengeld & Hartz IV

Hartz IV ist tot, es lebe das Bürgergeld!

Das Wichtigste zuerst: Ab heute, dem 1. Januar, gibt es das Hartz IV- bzw. Arbeitslosengeld II-System nicht mehr. Das neue Sozialsystem in Deutschland heißt jetzt kurz und knapp: Bürgergeld.

Für einen reibungslosen Übergang und um unnötige Verwirrung bei denjenigen zu vermeiden, die bereits Sozialleistungen beziehen, werden die Bezeichnungen Alg II, Hartz IV und Bürgergeld noch mindestens bis zum Beginn der zweiten Phase des Bürgergeldes im Juli 2023 synonym verwendet.

Sozialleistungen steigen

Das Bürgergeld bringt auch höhere Regelsätze bei den Sozialleistungen. Die durchschnittliche Erhöhung für verschiedene Regelbedarfsstufen beträgt rund 50 Euro. So beträgt die monatliche Leistung für einen Alleinstehenden, der Bürgergeld bezieht, künftig 502 Euro (Heiz- und Unterkunftskosten werden zusätzlich gezahlt), statt 449 Euro in der Zeit von Hartz IV.

Der neue Bürgergeld-Regelsatz wurde an das aktuelle Inflationsniveau und die Lohnentwicklung angepasst.

Wenn Sie wissen möchten, mit wie viel Bürgergeld Sie im Jahr 2023 rechnen können, nutzen Sie den Bürgergeld-Rechner.

Vermögensfreibeträge und Karenzeit

Mit dem Start des Bürgergeldes ändern sich auch die Freibeträge für das eigene Vermögen und die Wohnung.

Mit dem neuen Sozialleistungssystem gibt es eine Wartezeit von 12 Monaten (1 Jahr). In diesem ersten Jahr des Sozialhilfebezugs müssen die Betroffenen ihr persönliches Vermögen nicht zur Deckung von Ausgaben einsetzen (bis zu 40 000 Euro und bis zu 15 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied). Gleichzeitig wird während der Wartezeit die aktuelle Wohnsituation und deren Angemessenheit angesichts der Haushaltsgröße vom Jobcenter nicht infrage gestellt.

Mehr über die Vermögensfreibeträge die ab 2023 gelten.

Neue Bagatellgrenze

Um den Arbeitsaufwand zu reduzieren und sowohl für die Mitarbeiter des Jobcenters als auch für die Sozialhilfeempfänger eine Erleichterung zu schaffen, wurde die Bagatellgrenze auf 50 Euro festgelegt.

Das bedeutet, auch wenn sich die Lebenssituation einer Person für einen Monat ändert, können nur noch Beträge, die über dieser Grenze liegen, vom Jobcenter zurückgefordert werden.

Bürgergeld Sanktionen

Die bisher vorgesehene Schonfrist von 6 Monaten wurde gestrichen, sodass theoretisch ab heute sofort Bürgergeld-Sanktionen verhängt werden können.

Die Schwere der Sanktionen hängt davon ab, wie oft ein Sozialhilfeempfänger gegen Auflagen bzw. Pflichten aus der Grundsicherungsleistung verstößt. Dabei gelten Obergrenzen für die Sanktionen. Aber Achtung: In extremen Fällen ist es möglich, dass alle Bürgergeldleistungen gestrichen werden können.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger sowie die wichtigsten Punkte, die beachtet werden sollten, um Geldstrafen zu vermeiden.

Bürgergeld: Schritt zwei!

Wie bereits erwähnt, werden aufgrund vorangegangener politischer Unwägbarkeiten und einem enormen Verwaltungsaufwand nicht alle Änderungen und Maßnahmen des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die zweite Phase des Bürgergeldes beginnt voraussichtlich am 1. Juli 2023. In dieser späteren Phase werden höhere Verdienstmöglichkeiten und mehr finanzielle Boni für Personen, die sich aktiv um die Förderung ihrer beruflichen Fähigkeiten bemühen, eingeführt.

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