Verzögerung beim Heizkostenzuschuss in diesen 3 Bundesländern!

Ende 2022 kündigte die Bundesregierung eine Maßnahme an, die Haushalte bei der Bewältigung der hohen Energiepreise helfen soll, indem sie bis zu 2.000 Euro für Heizkosten erstattet bekommen. Allerdings war die Umsetzung dieses Bonus bisher unklar. Nun hat die Regierung angekündigt, dass Haushalte ab dem 8. Mai 2023 den zusätzlichen Heizkostenzuschuss beantragen und bis zu 2.000 Euro erhalten können.

Allerdings sind 3 Bundesländer bisher davon ausgenommen und Anträge auf den Heizkostenzuschuss sind in diesen Ländern weiterhin NICHT möglich!

Für Menschen mit Wohnsitz in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen muss es daher noch etwas länger dauern, bis sie den finanziellen Zuschuss beantragen können.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Anträge für den Heizkostenzuschuss in Bayern und Nordrhein-Westfalen in der zweiten Maihälfte 2023, also zwischen dem 15. und 31. Mai, eröffnet werden.

Wann genau der Prozess für Menschen in Berlin freigeschaltet wird, ist noch unklar. Bis spätestens 30. Juni 2023 soll es aber auch in Berlin möglich sein, die finanzielle Erstattung relevanter Heizkosten zu beantragen.

Die wichtigsten Punkte zum Heizkostenzuschuss im Überblick

Welche Haushalte haben Anspruch auf den finanziellen Zuschuss und welche Ausgaben werden übernommen?

▶︎ Zu den anspruchsberechtigten Haushalten zählen unter anderem solche, die bisher mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzeln, Holzbriketts usw. geheizt haben Protokolle. 

▶︎ Heizkosten-relevante Ausgaben vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 sind erstattungsfähig. 

▶︎ Hausbesitzer können den Zuschuss selbst beantragen, während Mieter den Antrag von ihrem Vermieter ausfüllen lassen müssen. Anträge auf den Zuschuss sind in einigen Bundesstaaten offen und werden in anderen bald eröffnet. 

▶︎ Gas- und Fernwärmenutzer haben keinen Anspruch auf diese Förderung, werden aber durch eine Preisbremse für Gas und Strom unterstützt. 

▶︎ Über das Brennstoffhilfe-Portal können Antragsteller ihre Berechtigung prüfen und die Höhe ihrer Erstattung abschätzen. 

▶︎ Der Höchstbetrag, den ein Haushalt aus dem Heizkostenzuschuss erhalten kann, beträgt 2.000 Euro, der Mindestbetrag liegt bei 100 Euro.

Weitere Informationen zur Beantragung des Heizkostenzuschusses und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in diesem Artikel: Heizkosten-Zuschuss gestartet: Jetzt bis zu 2000 Euro Hilfe beantragen

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