Bürgergeld Auszahlung 2023: So zahlt das Jobcenter AUCH für Stromkosten

Die Stromkosten sind in Deutschland trotz der Preisbremse immer noch ziemlich hoch. Viele Bürgergeld-Empfänger kämpfen bereits aufgrund der hohen Inflationsraten damit, sich Essen und andere wichtige Güter des täglichen Bedarfs leisten zu können. Viele Bedürftige sind auch besorgt darüber, wie sie ihre Stromrechnungen bezahlen sollen.

In diesem Artikel erklären wir, welche Stromkosten das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger übernehmen könnte.

Der Bürgergeld-Regelsatz 2023

Das Bürgergeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2023 auch höhere Regelsätze mit sich gebracht.

Bürgergeld-Empfänger erhalten ihre Warmmiete und Krankenkassenbeiträge vom Jobcenter bezahlt und zusätzlich erhalten sie monatlich extra Geld (der Bürgergeld-Regelsatz), das für andere Lebenshaltungskosten gedacht ist.

Derzeit beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für alleinstehende Personen 502 Euro pro Monat. 8,84 Prozent des Regelsatzes sind für Strom- und Gaskosten vorgesehen. Das bedeutet, dass etwa 42,55 Euro pro Monat für diese Nebenkosten vorgesehen sind.

Da die Stromkosten bereits im Bürgergeld Regelsatz berücksichtigt wurden, gibt das Jobcenter keine zusätzlichen Zahlungen für diese Ausgaben. Um einen Teil der Stromrechnungen möglicherweise auch vom Jobcenter bezahlt zu bekommen, muss man allerdings beachten, wofür genau der Strom verwendet wurde.

Was deckt die Stromzulage ab?

Der für Strom vorgesehene Betrag im Regelsatz ist für Stromkosten im Haushalt gedacht. Dies umfasst den Stromverbrauch für alltägliche Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Beleuchtung und sogar elektronische Geräte wie Radios und Fernseher. Für die meisten Haushalte reicht diese Zulage aus, um ihre regulären Stromkosten zu decken. Oder zumindest ist das die Situation auf dem Papier.

In der Realität – insbesondere angesichts der explodierenden Energiepreise – haben viele Haushalte Schwierigkeiten, ihre Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen.

Zusätzliche Strombedarfe, die vom Standard abweichen

Einige Haushalte haben möglicherweise zusätzliche Strombedarfe, insbesondere wenn sie Strom für Heizung oder Warmwasser verwenden. Wenn sie beispielsweise elektrische Heizungen oder Durchlauferhitzer haben, verbrauchen Sie möglicherweise mehr Strom als andere.

Da der für Strom vorgesehene Teil des Regelsatzes für Haushaltsgeräte gedacht ist, gilt die Verwendung von Strom für Heizzwecke als zusätzlicher Bedarf. In solchen Fällen kann das Jobcenter helfen. Es übernimmt diese zusätzlichen Heizkosten über den Standardbetrag hinaus, sofern sie angemessen sind. Die Feststellung, was angemessen ist, erfolgt von Fall zu Fall.

Was ist, wenn die Stromzulage nicht ausreicht?

Manchmal reicht die Stromzulage selbst mit dem Regelsatz möglicherweise nicht aus, um die Stromrechnungen zu decken, besonders wenn keine Stromheizkosten anfallen. In solchen Situationen gibt es eine Lösung. Einzelpersonen können beim Jobcenter eine Härtefallhilfe beantragen. Das Jobcenter wird dann jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden, ob zusätzliche Unterstützung zur Deckung der Stromkosten gewährt werden kann.

Zusätzlich können Bürgergeld-Empfänger ein Zinsfrei Darlehen beim Jobcenter beantragen, um ausstehende Stromrechnungen zu begleichen und eine Abschaltung durch die Anbieter zu vermeiden. Ab Juli 2023 wurden die Rückzahlungsraten für Empfänger von Sozialleistungen noch günstiger gestaltet. Nun werden nur noch 5 Prozent (zuvor 10 Prozent) des monatlichen Bürgergeld Regelsatzes einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Lese-Tipp: Bürgergeld deckt die Stromkosten in 2023 nicht – Was tun?

Der Bürgergeld-Regelsatz wird ab 2024 erhöht

Die Regierung ist sich bewusst, dass neue Anpassungen des Regelsatzes erforderlich sein werden, um der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland gerecht zu werden. Daher wurde bereits beschlossen, dass der Bürgergeld-Regelsatz zu Beginn des Jahres 2024 erhöht wird. Die genaue Höhe dieser Fortschreibung ist noch nicht bekannt.

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