Das dritte Entlastungspaket in Deutschland wurde am 4. September 2022 angekündigt. 65 Milliarden Euro sollen verteilt werden, um den Haushalten zu helfen, sich an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, d.h. an die steigenden Kosten für Strom, Heizung, Gas und Lebensmittel.
Zu den neuen Maßnahmen des dritten Entlastungspakets gehören:
- die Erhöhung des monatlichen Kindergeldes,
- die Erhöhung der monatlichen Sozialleistungen für HARTZ IV-Empfänger (die künftig in Bürgergeld umbenannt werden sollen),
- einmalige Beiträge für Rentner und Studenten sowie
- Steuererleichterungen in den Bereichen Strom, Mehrwertsteuer auf Gas und Einkommensteuertarif
Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen, die mit dem dritten Entlastungspaket am 4. September 2022 eingeführt wurden, finden Sie in unserem Artikel: Entlastungspaket #3 – Alle Informationen.
Einige Maßnahmen, die in den vorherigen Entlastungspaketen (#1 und #2) eingeführt wurden, bleiben aufgrund des Entlastungspotenzials erhalten.
Dazu gehören:
- Der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie (z.B. Cafés, Restaurants) bleibt weiterhin beim ermäßigten Satz von 7 % (vor Corona galt in der Gastronomie i.d.R. ein Mehrwertsteuersatz von 19 %)
- Die Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte sollen beibehalten werden
- Die Ausgleichszahlungen, die zur Bekämpfung der steigenden Energie- und Gaskosten eingeführt wurden, bleiben für ein Jahr bestehen
Leider ist das 9-Euro-Ticket nicht mehr gültig und es wurde im dritten Entlastungspaket nicht erwähnt, dass die Gültigkeit des 9-Euro-Tickets verlängert würde. Es gibt jedoch weitere Gespräche, um Kosten für Reisende im Nahverkehr zu senken. So hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing ein bundesweites Monatsticket vorgeschlagen, das zwischen 49 und 69 Euro kosten soll. Wann dieses deutschlandweite Ticket in Kraft treten wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Mehr dazu.
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Weitere Maßnahmen des dritten Hilfspakets finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Entlastungspaket #3 – Alle Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr.