Der Rundfunkbeitrag (GEZ) ist eine monatliche Gebühr, die in Deutschland von jedem Haushalt erhoben wird, unabhängig davon, ob er Rundfunkgeräte besitzt oder nutzt. Es handelt sich um eine verpflichtende Zahlung, die der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient.
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags. In diesem Artikel werden wir erklären, wer berechtigt ist, von den Rundfunkbeitragsgebühren befreit zu werden, und wie man einen Antrag auf Befreiung stellen kann.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag ist eine verpflichtende Gebühr, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Er wurde im Jahr 2013 eingeführt und löste die frühere Rundfunkgebühr ab.
Der Rundfunkbeitrag wird von jedem Haushalt in Deutschland erhoben, unabhängig davon, ob Fernseh- oder Radiogeräte vorhanden sind oder sie genutzt werden. Der Pflichtbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie deren Programme und Online-Angebote.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt seit dem 1. April 2021 18,36 Euro pro Monat pro Wohnung oder Betriebsstätte. Für Betriebsstätten können je nach Anzahl der Beschäftigten oder Art der Tätigkeit abweichende Regelungen gelten.
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich verpflichtend und muss von jedem Beitragsschuldner entrichtet werden. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen und Befreiungsgründe, bei denen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht möglich ist, wie beispielsweise für Empfänger von Sozialleistungen oder Personen mit Schwerbehinderung.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die zentrale Stelle, die für die Erhebung des Rundfunkbeitrags zuständig ist. Bei Fragen zur Höhe, Zahlung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann man sich direkt an den Beitragsservice wenden.
Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die von jedem deutschen Haushalt erhoben wird, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren.
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden kann. Zu den gängigen Befreiungsgründen gehören:
- Empfänger von Sozialleistungen: Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, können in der Regel von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
- Bafög-Empfänger: Studierende, die BAföG-Leistungen (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten, können eine Befreiung beantragen.
- Schwerbehinderte: Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ für eine Rundfunkbefreiung können von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
- Auslandsaufenthalt: Bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden.
Wie funktioniert die Befreiung des Rundfunkbeitrags (GEZ)?
Um eine Befreiung zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Stelle, dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, gestellt werden. Dort werden die erforderlichen Nachweise und Formulare bereitgestellt. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Fristen für die Befreiung zu beachten, da diese variieren können.
Es wird empfohlen, sich bei Unklarheiten oder individuellen Fragen direkt an den Beitragsservice (www.rundfunkbeitrag.de) oder an eine Verbraucherberatungsstelle zu wenden, um genaue Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.
Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Jetzt einfach die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf der offiziellen Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragen.
Online Antrag: Rundfunkbefreiung oder Ermäßigung