Bürgergeld, früher bekannt als Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, ist ein Sozialleistungssystem in Deutschland, das Bedürftigen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts gewährt wird. Die Berechnung des Bürgergeldbetrags basiert auf spezifischen Richtlinien und Formeln. Der Prozess ist fortlaufend und relativ komplex, aber in diesem Artikel erklären wir, welche Faktoren den Betrag des Bürgergeldes beeinflussen können.
So wird das Bürgergeld berechnet
Das Bürgergeld basiert auf dem Prinzip eines festen Betrags, der regelmäßig an bedürftige Bürger ausgezahlt wird. Mit Stufe 2 des Bürgergeldes gibt es zusätzliche finanzielle Zuschläge für Menschen in Ausbildung.
Der Regelsatz
Der Regelsatz bildet die Grundlage des Bürgergeldbetrags und deckt die grundlegenden Lebensbedürfnisse ab. Er wird jährlich fortgeschrieben und von der Bundesregierung festgelegt.
Der Regelsatz variiert je nach Alter, zum Beispiel für einen alleinstehenden Erwachsenen oder einen alleinerziehenden Elternteil ohne minderjährige Kinder.
Die Berechnung des Bürgergeldes hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:
- Die Bedarfsgemeinschaft, d.h. Einzelpersonen, Partner, Kinder (Haushaltssituation)
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Einkommen und Vermögen
- Alter
- Teilnahme an Ausbildungsmöglichkeiten (ab Juli 2023)
- Sanktionen
Wie wird Bürgergeld berechnet? Hier ist eine vereinfachte Erklärung des Berechnungsprozesses
Bedarfsgemeinschaft
Der Bürgergeldbetrag wird für eine Bedarfsgemeinschaft berechnet, die den Antragsteller, gegebenenfalls dessen Partner oder Ehegatten und minderjährige Kinder umfasst.
Bedürftige werden in 6 Regelbedarfsstufen eingeteilt und basierend auf mehreren Aspekten haben sie Anspruch auf unterschiedliche Regelsätze.
- Beispielsweise beträgt der Regelsatz (für eine Einzelperson ohne Kinder) 502 Euro
- Für zusammenlebende Partner beträgt der Betrag 451 Euro pro Person
- Abhängig vom Alter eines Kindes können Eltern zusätzliche Bürgergeld-Unterstützung in Höhe von 318 bis 420 Euro erhalten
Kosten für Unterkunft und Heizung: Zusätzlich zum Regelsatz werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten werden in der Regel bis zur angemessenen Grenze übernommen, die je nach Wohnort variieren kann.
Einkommen und Vermögen
Das Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Bürgergeldbetrags berücksichtigt. Es gibt Freibeträge für bestimmte Arten von Einkommen, wie zum Beispiel Kindergeld oder bestimmte zusätzliche Einkünfte.
Mehr Verdienstmöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger ab Juli
- Höhere Freibeträge für Studierende und Schüler – bis zu 520 Euro
- Finanzielle Bonuszahlungen und höhere Freibeträge für Auszubildende
- Auszubildende können bis zu 150 Euro monatlich zusätzlich zum Bürgergeld erhalten
- Erfolgreiche Auszubildende könnten Anspruch auf eine Bonuszahlung von 2.500 Euro haben. Die Freibeträge für Arbeitnehmer erhöhen sich im Juli 2023
- Ab Juli 2023 werden die Freibeträge für Erwerbstätige verbessert, sodass sie mehr verdienen können, ohne dass dies zu einer Kürzung des Übergangsgeldes führt.
- Personen mit Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro können 30 Prozent ihres Einkommens behalten.
- Hier ist ein Beispiel: Wenn jemand ab Juli 2023 Anspruch auf ein Übergangsgeld von 800 Euro hat und zusätzlich 600 Euro verdient, kann die Person 210 Euro (30 Prozent von 700) behalten. Das Übergangsgeld wird dann um den Betrag reduziert, der den Freibetrag übersteigt, in diesem Fall um 390 Euro.
Berechnung des Leistungsanspruchs
Der Bürgergeldbetrag wird ermittelt, indem das anrechenbare Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft vom Gesamtbedarf (Regelsatz plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung) abgezogen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine vereinfachte Erklärung des Berechnungsprozesses ist und dass es weitere spezifische Vorschriften und Ausnahmen gibt, die bei der tatsächlichen Berechnung berücksichtigt werden müssen. Die genauen Details und Berechnungsschritte können komplex sein und unterliegen den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Was sind keine Bestandteile der Bürgergeld-Berechnung?
Zusätzliche Ausgaben wie DSL, Lebensmittel, Kleidung, Strom und Gas werden nicht zusätzlich vom Amt gewährt und müssen vom Bürgergeldbetrag abgedeckt werden.
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Erhöht sich der Bürgergeld-Regelsatz in diesem Jahr?
Verschiedene soziale Organisationen haben die derzeitige Regelsatzhöhe des Bürgergeldes kritisiert und fordern, dass Leistungsempfänger zusätzlich 100 Euro Bonuszahlungen als Inflationsausgleich erhalten.
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Zusätzlich fordern soziale Organisationen, dass die Energiekosten in den Regelsatz einbezogen werden (genauso wie Heizungs- und Wasserkosten).
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Leider hat die Regierung bisher keine zusätzlichen finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgergeld-Empfängern genehmigt, jedoch laufen die Gespräche weiter.