Etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland erhält zur Weihnachtszeit ein sogenanntes Weihnachtsgeld. Eine verpflichtende Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht.
Die Zahlung geht auf das christliche Weihnachtsfest zurück und ist in der deutschen Kultur stark verankert. Das Fest der Liebe und Barmherzigkeit soll durch den Kauf von Geschenken besser gelingen. Dies stärkt die gesellschaftliche Gemeinschaft und Zufriedenheit, sowie ein alljährliches Weihnachtsgeschäft. Von Liebe und Barmherzigkeit können Hartz 4 Empfänger aber keine Geschenke kaufen. Sie leben in der Regel am Existenzminimum und für Viele ist die Weihnachtszeit eher Fluch als der barmherzige Segen aus dem TV und Radio.
Hört die für politische Zwecke oft blumig formulierte Gemeinschaft und Nächstenliebe aber als Hartz 4 Empfänger auf? Ein Weihnachtsgeld können viele Hartz 4 Empfänger in der Zeit der sogenannten Nächstenliebe und Barmherzigkeit daher genauso wie viele sozialversicherungspflichtige Empfänger gebrauchen.
Laut der Parteivorsitzenden der Linkspartei, Katja Kipping, soll sich dies schnellstmöglich ändern. Sie fordert ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 50 Prozent des monatlichen Einkommens und Hartz 4 Empfänger davon nicht länger auszuschließen. Ein Hartz 4 Empfänger mit der Regelstufe 1 würde somit ein Weihnachtsgeld von 208 € im Jahr 2018 erhalten. Somit bleibt abzuwarten ob der Vorschlag von Frau Kipping für das Weihnachtsgeld vom Amt weiter diskutiert, oder doch nur vom Populismus der Weihnachtszeit und der Bundestagswahl 2017 getragen wird […].