Mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen hält die Caritas im Bistum Münster den aktuellen Regelsatz für verfassungswidrig.
Die Arbeitslosengeld II Bezüge sollen das Existenzminimum bilden, dennoch sind sie Jahresbeginn nur um 0,7% gewachsen. Das Statistische Bundesamt geht für März von einer Inflation von mehr als sieben Prozent aus. In Relation zu den sprungartigen Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel ist der aktuelle Hartz IV Regelsatz zu gering. Deshalb sei eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes auf mehr als 600 € im Monat notwendig, meint Diözesan-Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Neben der dauerhaften Anhebung der Regelsätze sind laut Kessmann auch Einmal-Zuschüsse für Hartz IV Empfänger und Geringverdiener notwendig. Diese Hilfe würde „weit dringender benötigt, als ein Rabatt an der Tankstelle“.
Urteil des Verfassungsgerichts
Im Jahr 2014 habe das Bundesverfassungsgericht den Regelsatz als Existenzminimum definiert. Daher sollte die Politik bei plötzlichen starken Preissteigerungen nicht auf die normale Fortschreibung der Regelbedarfe zu Jahresbeginn warten. Der derzeitige Regelsatz von 449 Euro reiche nach Berechnungen der Wohlfahrtsverbände bei Weitem nicht aus, um die Kosten des täglichen Bedarfs zu decken.
Aktuelle Maßnahmen:
- Mit dem Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (PDF) vom 23.03.2022 wurde durch die Regierung unter anderem ein 100 € Bonus für Hartz IV Empfänger beschlossen, der zusätzlich mit dem Regelsatz ausgezahlt wird.
- Die Caritas bietet eine kostenlose Stromsparberatung für Hartz-IV-Empfänger und Menschen mit geringem Einkommen an. Sie können einen 100-Euro-Gutschein für einen Kühlschrank gewinnen. Der Gutschein wird nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet!